Gewinnen Sie eine professionelle Fassadenreinigung!

Die Teilnahme an unserem Gewinnspiel erfolgt durch das vollständige und wahrheitsgemöße Ausfüllen des Teilnahmeformulars.
Die vollständigen Teilnahme- und Datenschutzbedingungen finden Sie unten auf dieser Seite.

Fassadenreiniung Putzfassade Aachen, Vorher-Nachher

TEILNAHMEFORMULAR

Teilnahmeformular

    Bei Rückfragen erreichen Sie uns unter

    Tel.: 0241 – 15 85 18

    Teilnahmebedingungen und Datenschutz (Stand 31.08.2026)

    1. Veranstalter und Geltungsbereich

    Veranstalter des Gewinnspiels ist die Farben Stracke GmbH, Grüner Weg 7, 52070 Aachen (nachfolgend „Veranstalter“). Das Gewinnspiel wird anlässlich des Europamarkts 2026 durchgeführt.
    Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme, die Ermittlung des Gewinners und die Einlösung des Gewinns. Mit dem Absenden des Onlineformulars bestätigt die teilnehmende Person, diese Teilnahmebedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und ihnen zuzustimmen.

    2. Teilnahmeberechtigung

    Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt und Eigentümer einer von ihnen selbst bewohnten Immobilie sind. Die Immobilie muss für die ausgelobte Fassadenreinigung grundsätzlich geeignet und für den Veranstalter mit vertretbarem Aufwand erreichbar sein.
    Je Immobilienadresse ist nur eine Teilnahme zulässig. Mehrfache Anmeldungen derselben Person oder derselben Adresse werden nur einmal berücksichtigt. Nicht teilnahmeberechtigt sind Beschäftigte des Veranstalters sowie deren im selben Haushalt lebende Angehörige und Personen, die mit der Konzeption oder Durchführung des Gewinnspiels befasst sind.

    3. Teilnahme und Teilnahmezeitraum

    Die Teilnahme ist kostenlos und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig. Sie erfolgt ausschließlich durch das vollständige und wahrheitsgemäße Ausfüllen und Absenden des Onlineformulars unter farben-stracke.de/gewinnspiel-europamarkt26.
    Das Gewinnspiel beginnt mit Veröffentlichung des Teilnahmeformulars und endet am 11. September 2026 um 23:59 Uhr. Maßgeblich ist der technisch protokollierte Eingang des Formulars. Verspätete, unvollständige oder nicht nachvollziehbare Einreichungen können unberücksichtigt bleiben.
    Für die Teilnahme werden mindestens Vor- und Nachname, Anschrift der Immobilie, E-Mail-Adresse, Telefonnummer sowie die Bestätigung von Volljährigkeit, Eigentum und Selbstnutzung benötigt. Die Kontaktangaben dienen insbesondere der Gewinnbenachrichtigung und der Abstimmung einer Besichtigung.

    4. Gewinn und Leistungsumfang

    Verlost wird einmalig eine professionelle Fassadenreinigung an der vom Gewinner selbst bewohnten Immobilie. Die konkrete Ausführung richtet sich nach dem bei einer Vor-Ort-Prüfung festgestellten Zustand, der Zugänglichkeit, den technischen Möglichkeiten sowie den anerkannten Regeln des Fachs.
    Zum Gewinn gehören die für eine fachgerechte Reinigung üblichen Arbeitsleistungen, Geräte und Reinigungsmittel des Veranstalters. Der genaue Reinigungsumfang und die zu bearbeitenden Fassadenflächen werden nach der Vor-Ort-Prüfung schriftlich festgelegt.
    • Nicht umfasst sind insbesondere Gerüstbau, Hubarbeitsbühnen oder sonstige Sonderzugänge, Fassadenanstriche, Putz- und Betoninstandsetzungen, Abdichtungen, Bauteilreparaturen, Graffitientfernung, Fenster- oder Dachreinigung, behördliche Genehmigungen sowie Leistungen anderer Gewerke.
    • Nicht geeignete, nicht ausreichend befestigte, schadstoffbelastete, asbesthaltige oder durch eine Reinigung voraussichtlich beschädigte Flächen werden nicht bearbeitet. Gleiches gilt, wenn öffentlich-rechtliche, denkmalrechtliche, nachbarrechtliche oder arbeitsschutzrechtliche Gründe entgegenstehen.
    • Ein bestimmter optischer Neuzustand wird nicht geschuldet. Verfärbungen, Schatten, Flecken, Ausblühungen, Materialalterung, Beschichtungs- oder Putzschäden können trotz fachgerechter Reinigung sichtbar bleiben.

    5. Prüfung der Durchführbarkeit und Mitwirkung des Gewinners

    Vor der Ausführung darf der Veranstalter die Immobilie besichtigen und eine Musterreinigung durchführen. Der Gewinner hat wahrheitsgemäß über bekannte Schäden, frühere Beschichtungen, Schadstoffe, Denkmalschutz, Leitungen und sonstige Besonderheiten zu informieren und erforderliche Zustimmungen rechtzeitig einzuholen.
    Der Gewinner stellt zum vereinbarten Termin den freien und sicheren Zugang zu den vereinbarten Flächen sowie nutzbare Strom- und Wasseranschlüsse bereit. Bewegliche Gegenstände, Pflanzen, Fahrzeuge und sonstige Hindernisse sind nach Abstimmung aus dem Arbeitsbereich zu entfernen oder ausreichend zu schützen.
    Erweist sich die Immobilie insgesamt als technisch oder rechtlich ungeeignet oder verweigert der Gewinner erforderliche Mitwirkung, kann der Gewinn nicht ausgeführt werden. Der Veranstalter darf in diesem Fall einen Ersatzgewinner ziehen. Ein Anspruch auf eine andere Leistung oder Auszahlung besteht nicht.

    6. Ermittlung und Benachrichtigung des Gewinners

    Der Gewinner wird nach Teilnahmeschluss nach dem Zufallsprinzip aus allen gültigen Teilnahmen ermittelt. Die Benachrichtigung erfolgt über die im Teilnahmeformular angegebene E-Mail-Adresse oder Telefonnummer.
    Der Gewinner muss den Gewinn innerhalb von sieben Kalendertagen nach Absendung der Benachrichtigung bestätigen und auf Verlangen Eigentum und Selbstnutzung der Immobilie in geeigneter Weise nachweisen. Bleibt die Rückmeldung aus, sind die Angaben unzutreffend oder ist die Person nicht teilnahmeberechtigt, kann der Gewinn verfallen und ein Ersatzgewinner gezogen werden.

    7. Einlösung, Ausschluss von Auszahlung und Übertragung

    Der Ausführungstermin wird nach erfolgreicher Vor-Ort-Prüfung einvernehmlich und unter Berücksichtigung geeigneter Witterung vereinbart. Die Ausführung soll grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten nach der Gewinnbenachrichtigung erfolgen; witterungsbedingte oder vom Gewinner zu vertretende Verschiebungen bleiben unberührt.
    Eine Barauszahlung, Verrechnung, Abtretung, Weitergabe oder Übertragung des Gewinns ist ausgeschlossen. Der Gewinn kann nur an der bei der Teilnahme angegebenen, selbst bewohnten Immobilie eingelöst werden. Etwaige persönliche steuerliche Folgen trägt der Gewinner.

    8. Spendenaktion

    Für jede gültige Teilnahme spendet der Veranstalter 5,00 Euro an den D-Hof für Kinder und Jugendliche in Aachen. Die Gesamtspende ist auf 500,00 Euro begrenzt. Die Spende wird allein vom Veranstalter geleistet; für Teilnehmende entstehen keine Kosten und die Gewinnchance hängt nicht von einer eigenen Spende ab.
    Für die Berechnung der Spendenhöhe zählen nur nach diesen Teilnahmebedingungen gültige Teilnahmen. Mehrfachteilnahmen, offensichtlich falsche oder missbräuchliche Einreichungen werden nicht berücksichtigt.

    9. Ausschluss und vorzeitige Beendigung

    Der Veranstalter kann Personen bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, falschen Angaben, Manipulationsversuchen oder sonstigem Missbrauch vom Gewinnspiel ausschließen und einen bereits zugesprochenen Gewinn aberkennen.
    Der Veranstalter darf das Gewinnspiel aus wichtigem Grund ändern, unterbrechen oder vorzeitig beenden, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen, rechtlichen oder sonstigen vom Veranstalter nicht beherrschbaren Gründen nicht möglich ist. Bereits entstandene Ansprüche des Gewinners bleiben unberührt, soweit ihre Erfüllung zumutbar und rechtlich möglich ist.

    10. Haftung

    Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
    Für technische Störungen, Übertragungsfehler oder die vorübergehende Nichterreichbarkeit des Onlineformulars haftet der Veranstalter nur nach Maßgabe des vorstehenden Absatzes. Gesetzliche Mängel- und Haftungsansprüche im Zusammenhang mit der tatsächlichen Ausführung der Fassadenreinigung bleiben unberührt.

    11. Datenschutz bei der Gewinnspielteilnahme

    Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist die Farben Stracke GmbH, Grüner Weg 7, 52070 Aachen. Die Pflichtangaben werden zur Durchführung des Gewinnspiels, zur Prüfung der Teilnahmeberechtigung, zur Gewinnerermittlung, Kontaktaufnahme und Gewinnabwicklung verarbeitet. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO; soweit rechtliche Aufbewahrungspflichten bestehen, zusätzlich Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO.
    Die Daten werden nur an Dienstleister weitergegeben, die für den Betrieb des Onlineformulars, die technische Kommunikation oder die Gewinnabwicklung erforderlich sind und datenschutzrechtlich eingebunden wurden. Eine Weitergabe an den D-Hof erfolgt nicht. Eine Veröffentlichung des Gewinners erfolgt nur mit gesonderter Einwilligung.
    Die Daten erfolgloser Teilnehmer werden grundsätzlich spätestens drei Monate nach Abschluss des Gewinnspiels gelöscht, sofern keine Einwilligung in Werbung erteilt wurde und keine gesetzlichen Aufbewahrungs- oder Nachweispflichten entgegenstehen. Daten des Gewinners werden entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und solange gespeichert, wie dies für Durchführung und Nachweis der gewonnenen Leistung erforderlich ist.
    Betroffene Personen haben nach Maßgabe der DSGVO insbesondere Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch sowie das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren. Weitere Einzelheiten und die Kontaktdaten für Datenschutzanfragen sind in den Datenschutzinformationen auf der Gewinnspielseite anzugeben.

    12. Werbung und Widerruf einer Werbeeinwilligung

    Eine Nutzung der Kontaktdaten für Werbung erfolgt nur, wenn die teilnehmende Person hierzu im Onlineformular eine gesonderte, freiwillige und nicht vorangekreuzte Einwilligung erteilt. Die Einwilligung ist keine Voraussetzung für die Teilnahme und hat keinen Einfluss auf die Gewinnchance.
    Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, etwa über den Abmeldelink in einer E-Mail oder über die in der Einwilligung genannte Kontaktadresse. Der Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung nicht. Für E-Mail-Werbung sollte die Anmeldung durch ein Double-Opt-in-Verfahren bestätigt und dokumentiert werden.

    13. Schlussbestimmungen

    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt. Der Rechtsweg ist hinsichtlich der Ziehung des Gewinners ausgeschlossen; zwingende gesetzliche Ansprüche, insbesondere im Zusammenhang mit der Ausführung des Gewinns, bleiben bestehen.
    Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.

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